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Wir wurden wieder ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz: Digitale DATEV Kanzlei 2025

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeichnet die DATEV eG jedes Jahr innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen.

Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen wir uns jedes Jahr neu qualifizieren müssen, um die Auszeichnung zu erhalten. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ garantiert somit, dass wir beim Thema Digitalisierung up-to-date sind.

Infos zu den Vergabekriterien unter Digitale DATEV-Kanzlei.

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Tourismusabgaben für Geschäftsreisende

Bremen und Berlin verlangen ab 2024 City Tax auch von Geschäftsreisenden

© olly - stock.adobe.com

City Tax für Geschäftsreisende

Städte und Gemeinden erheben seit Jahren eine sogenannte City Tax. Für Geschäftsreisende durfte die Sonderabgabe nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2012 zunächst nicht erhoben werden. Das höherrangige Bundesverfassungsgericht hat die City Tax für Geschäftskundinnen und -kunden wieder für zulässig erklärt. Viele Städte nahmen bzw. nehmen dies zum Anlass, die Abgabe für Geschäftskunden wieder einzuführen.

Bremen

Nach einer Pressemitteilung des Senators für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen (vom 6.12.2023) will Bremen die Tourismusabgabe bei Übernachtungen von Geschäftsreisenden wieder einführen. Die Abgabe beträgt aktuell fünf Prozent des Übernachtungspreises. Geschäftskunden müssen die City Tax voraussichtlich ab 1.4.2024 zahlen.

Berlin

Berlin will nach einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen (vom 19.12.2023) die seit 1.1.2014 geltende Übernachtungssteuer ab 2024 auch auf Geschäftskunden ausweiten. Die bisherige Privilegierung der beruflich veranlassten Übernachtungen soll aus dem Übernachtungsteuergesetz gestrichen werden. Für Übernachtungen, die bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung vereinbart worden sind, jedoch erst nach dem Inkrafttreten tatsächlich durchgeführt werden, soll noch die alte Gesetzlage gelten.

Stand: 27. März 2024

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Erscheinungsdatum:

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