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Wir wurden wieder ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz: Digitale DATEV Kanzlei 2026

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeichnet die DATEV eG jedes Jahr innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen.

Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen wir uns jedes Jahr neu qualifizieren müssen, um die Auszeichnung zu erhalten. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ garantiert somit, dass wir beim Thema Digitalisierung up-to-date sind.

Infos zu den Vergabekriterien unter Digitale DATEV-Kanzlei 2026.

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Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2026 stark an

© Zerbor - stock.adobe.com

Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat vor Kurzem den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 veröffentlicht. Die Verordnung legt die Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Sozialversicherung für das neue Jahr fest. Analog der letzten Lohnsteigerungen steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt ab 2026 nach dem Entwurf € 8.450,00/Monat bzw. € 101.400,00/Jahr (2025: € 8.050,00/Monat bzw. € 96.600,00/Jahr).

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt für 2026 voraussichtlich € 77.400,00/Jahr bzw. € 6.450,00/Monat (2025: 73.800,00/Jahr bzw. € 6.150,00/Monat). Die ebenfalls bundeseinheitlich geltende Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 wird auf € 69.750,00/Jahr bzw. € 5.812,50/Monat erhöht (2025: € 66.150,00/Jahr bzw. 5.512,50/Monat).

Stand: 28. Oktober 2025

Bild: CrazyCloud - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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