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Wir wurden wieder ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz: Digitale DATEV Kanzlei 2026

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeichnet die DATEV eG jedes Jahr innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen.

Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen wir uns jedes Jahr neu qualifizieren müssen, um die Auszeichnung zu erhalten. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ garantiert somit, dass wir beim Thema Digitalisierung up-to-date sind.

Infos zu den Vergabekriterien unter Digitale DATEV-Kanzlei 2026.

Seitenbereiche

Verpflichtender digitaler Elternnachweis seit dem 1.7.2025

Elektronische Meldepflichten seit dem 1.7.2025

© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, zahlen einen sogenannten Beitragszuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 %. Versicherte mit mehr als einem Kind erhalten hingegen einen Beitragsabschlag von 0,25 % pro Kind ab dem zweiten bis zum fünften Kind.

Digitale Erfassung

Zur Umsetzung der Beitragsdifferenzierung gilt seit dem 1. Juli 2025 ein neues digitales Verfahren, das auf Daten des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ElStAM) basiert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen seit dem 1.7. bei jeder Neueinstellung eine elektronische Meldung an die Deutsche Rentenversicherung senden. Für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss zusätzlich ein einmaliger Initialabruf bis spätestens 31.12.2025 durchgeführt werden.

Stand: 24. September 2025

Bild: izzuan - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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