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Wir wurden wieder ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz: Digitale DATEV Kanzlei 2026

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeichnet die DATEV eG jedes Jahr innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen.

Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen wir uns jedes Jahr neu qualifizieren müssen, um die Auszeichnung zu erhalten. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ garantiert somit, dass wir beim Thema Digitalisierung up-to-date sind.

Infos zu den Vergabekriterien unter Digitale DATEV-Kanzlei 2026.

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Änderungen im Bundesmeldegesetz und der Beherbergungsmeldedatenverordnung zum 1.1.2025

Beherbergungsmeldungen ab 1.1.2025 nur noch für ausländische Gäste

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Beherbergungsmeldung

Mit Inkrafttreten des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BGBl 2024 I Nr. 323) traten einschlägige Änderungen im Bundesmeldegesetz (BMG; Artikel 6) und in der Beherbergungsmeldedatenverordnung (BeherbMeldV; Artikel 7) in Kraft. Umgesetzt wurde die bereits im Koalitionsvertrag der ehemaligen Ampel-Regierung vereinbarte Abschaffung der Meldepflicht für touristische Übernachtungen von Inländerinnen und Inländern.

Wegfall der Meldepflicht

Für deutsche Staatsangehörige, die Hotelübernachtungen in Anspruch nehmen, besteht seit 1.1.2025 keine Hotelmeldepflicht mehr. Nach der Gesetzesbegründung soll dies zu einer erheblichen Entlastung der Beherbergungswirtschaft in Höhe von € 62 Mio. führen.

Änderungen in der Beherbergungsmeldedatenverordnung

Zur Umsetzung der Änderungen im Bundesmeldegesetz wurde die Beherbergungsmeldedatenverordnung geändert. In § 1 wurde nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt. Und § 2 wurde dahingehend geändert, dass in Absatz 1 nach dem Wort „beherbergten“ das Wort „ausländischen“ eingefügt wurde. Bei der Anlage zur Verordnung wurde die Nummer 8 ergänzt. In der Spalte Erläuterung wurde das Wort „Angehörigen“ durch die Wörter „ausländischen Ehegatten, Lebenspartner und minderjährigen Kinder“ ersetzt.

Stand: 26. März 2025

Bild: Frank H. - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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