Datev Logo 2026

Wir wurden wieder ausgezeichnet als Kanzlei mit hoher digitaler Kompetenz: Digitale DATEV Kanzlei 2026

Mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ zeichnet die DATEV eG jedes Jahr innovative Kanzleien aus, die eine hohe Digitalisierungsquote in ihrer Arbeitsweise erreichen.

Diese Kriterien ändern sich jährlich, weswegen wir uns jedes Jahr neu qualifizieren müssen, um die Auszeichnung zu erhalten. Das Label „Digitale DATEV-Kanzlei“ garantiert somit, dass wir beim Thema Digitalisierung up-to-date sind.

Infos zu den Vergabekriterien unter Digitale DATEV-Kanzlei 2026.

Seitenbereiche

Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht aus Vermietung von Ferienwohnungen

BFH-Urteil zur ortsüblichen Vermietungszeit

© Cinematographer - stock.adobe.com

Gewinnerzielungsabsicht

Bei Vermietung von Ferienwohnungen entstehen oftmals steuerliche Verluste. Damit das Finanzamt diese Verluste anerkennt, muss die Vermieterin bzw. der Vermieter die Absicht nachweisen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften. Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs/BFH ist eine Gewinnerzielungsabsicht regelmäßig anzunehmen, wenn die für Ferienwohnungen ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unterschritten wird. Erheblich unterschritten ist die Vermietungszeit dann, wenn diese mindestens 25 % unter der ortsüblichen Vermietungszeit liegt (Urt. v. 12.8.2025 - IX R 23/24).

Betrachtungszeitraum

Für die Ermittlung der Abweichungen von der ortsüblichen Vermietungszeit ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen. Die Einkünfteerzielungsabsicht ist nicht schon dadurch widerlegt, dass in einem einzigen Vermietungsjahr mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage nicht erreicht sind.

Stand: 26. März 2026

Bild: Cinematographer - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.